Pressemitteilung

Wohnraumkontrolle bestätigt behördliche Vorgaben

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Wohnraumkontrolle bestätigt behördliche Vorgaben

+++Tönnies fordert Politik auf, bundeseinheitliche Kontrollmöglichkeiten zu schaffen
+++ Überprüfung der Gemeinschaftsunterkünfte in Rheda-Wiedenbrück, Gütersloh, Verl sowie Gemeinden des Kreises Warendorf abgeschlossen.
Rheda-Wiedenbrück, 15. Mai 2020 – Die durch das Gesundheitsministerium NRW angeordneten Wohnraumkontrollen von Gemeinschaftsunterkünften sind weitgehend abgeschlossen. In dieser Woche wurden allein in Rheda-Wiedenbrück rund 280 Unterkünfte von Tönnies Beschäftigten kontrolliert. Hierbei gab es nach Rückmeldung der Behörden keine besonderen Beanstandungen. Weitere Wohnungen wurden im Kreis Warendorf sowie in den Städten Gütersloh und Verl kontrolliert.
„Wir haben seit Jahren klare übergesetzliche Standards bei Gemeinschaftsunterkünften“, sagt Dr. André Vielstädte, Unternehmenssprecher. Die Durchführung der Kontrollen erfolgt in Nordrhein-Westfalen durch die Ordnungsbehörden der Kommunen. „Die gesetzlichen Regelungen der Bundesländer sind hier jedoch unterschiedlich. Daher würden wir uns wünschen, dass die Politik bundesweit Regelungen schafft, dass alle Unterkünfte, die arbeitgebernah vermietet werden, auch kontrolliert werden können.“
Neben den behördlichen Kontrollen beraten die Tönnies Integrationsbeauftragte, Angela Horga, und die Ombudsfrau in Rheda-Wiedenbrück, Gudrun Bauer, die Mitarbeiter unter anderem bei Fragen rund um Wohnraum. „Uns ist bewusst, dass nicht alle Fragen des privaten Wohnens vom Arbeitsgeber geregelt werden“, sagt Vielstädte. „Aber wir wollen einen übergesetzlichen Standard, an den sich unsere Beschäftigten halten“.
Vergleichbare Regelungen hat das Unternehmen an seinen Standorten in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bayern und Sachsen-Anhalt geschaffen. Hier gibt es jeweils individuelle Vereinbarungen mit den Kommunen, da die Landesgesetzgebung unterschiedlich ist.
Bildzeile: Die Integrationsbeauftragte der Tönnies Gruppe, Monica Horga, bei der Besichtigung einer Wohnung.