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Fragen & Antworten zum Haftpflicht-Schutzschirm von Tönnies

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Fragen & Antworten zum Haftpflicht-Schutzschirm von Tönnies

Tönnies Lebensmittel hat für seine landwirtschaftlichen Lieferanten einen Haftpflicht-Schutzschirm entwickelt und erfolgreich eingeführt. Diesen hat das Unternehmen gemeinsam mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) entwickelt. Er bietet existenziellen Schutz für schweinehaltende Betriebe, wenn bestehende Haftpflichtversicherungen im Seuchenfall, beispielsweise bei ASP, MKS oder Lebensmittel-Sicherheitsrisiken nicht oder nicht ausreichend leisten. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema gibt es hier:

Warum steigt Tönnies ins Versicherungsgeschäft ein?

Wir haben ein reales Problem erkannt und gelöst: Gemeinsam mit einem Versicherer haben wir erreicht, dass ein zentrales Risiko für Landwirte abgesichert wird. Hintergrund ist die bislang unsichere Haftung bei Schäden, die durch Seuchen oder Krisen entstehen. Ein Beispiel: 2024 wurden unerkannt mit Afrikanischer Schweinepest infizierte Schweine an mehrere deutsche Schlachthöfe geliefert. Die Produktion musste sofort gestoppt und bereits zerlegtes Fleisch vernichtet werden – ein Millionenschaden. Doch die entscheidende Frage war: Wer haftet? Durfte der Landwirt die Tiere überhaupt liefern? Und wer trägt die Verantwortung für die Folgekosten? Für Landwirte kann eine solche Situation existenzbedrohend sein – vor allem, wenn ihre Haftpflichtversicherung nicht ausreicht oder im Ernstfall gar nicht zahlt.

Worum handelt es sich bei dem Haftpflicht-Schutzschirm genau?

Eine tiefergehende Analyse hat gezeigt, dass bei den Haftpflichtversicherungen der Landwirte sowohl hinsichtlich der Versicherungssumme als auch hinsichtlich des Versicherungsumfangs Deckungslücken bestehen. In vielen Policen sind Seuchenfälle sogar komplett ausgeschlossen. Und genau hier springt künftig automatisch der Schutzschirm ein. Durch die Versicherung sind unter anderem Schäden an Personen, Sachschäden, Produktschäden und auch Rückrufkosten abgesichert. Dadurch sind die Landwirte deutlich höher abgesichert als marktüblich

Wer sind die Partner in dem Versicherungskonzept?

Wir haben das Versicherungsprodukt gemeinsam mit dem Versicherungsmakler Marsh und in enger Abstimmung mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) entwickelt. Nur dank der guten Zusammenarbeit mit dem WLV war es möglich, zu einer Lösung in dieser komplexen Thematik zu kommen. Wir sind davon überzeugt, dass dieser existenzielle Schutz und die Klarheit im Schadensfall zu einem branchenweiten Standard werden sollte.

Wer profitiert von dem neuen Versicherungsangebot?

Alle Händler und Lieferanten, die ihre Tiere an uns liefern, sind automatisch über uns mitversichert. Ein praktisches Beispiel: Die Haftpflichtversicherung eines Landwirts deckt einen Schaden von bis zu 2 Millionen Euro ab. Der Schaden durch unerkannt erkrankt angelieferter Tiere liegt aber bei 5 Millionen Euro. Genau hier greift dann unser Haftpflicht-Schutzschirm. Andernfalls könnte er mit seinem Privatvermögen für den Schaden haftbar gemacht werden. Durch unsere Lösung müssen die Landwirte jetzt nicht mehr einzeln ihre Haftpflicht-Versicherung anpassen.

Welche Schäden deckt der Schutzschirm genau ab?

Es geht um Schäden und Folgeschäden im Zusammenhang mit der Lieferung der Tiere an unsere Schlachthöfe. Das gilt insbesondere für einen Tierseuchenfall wie die Afrikanische Schweinepest oder Lebensmittelsicherheits-Krisen. Denn die Risiken durch möglicherweise unerkannt erkrankt angelieferte Tiere sind ausdrücklich mitberücksichtigt. Ebenso Folgeschäden wie Betriebsschließungen und Produktionsausfälle im Schlacht- und Zerlegebetrieb, europaweite Rückrufe von Produkten und die Vernichtung ganzer Lagerbestände.

In welchen Fällen greift er nicht?

Der Haftpflicht-Schutzschirm geht weit über den Standard hinaus. Damit sind die Landwirte deutlich höher abgesichert als im Markt üblich. Nichtsdestotrotz gelten selbstverständlich typische Ausschluss-Tatbestände wie zum Beispiel Vorsatz. Für Haftungsrisiken außerhalb der Anlieferung von Tieren, beispielsweise im Fall von Sperrzonen im Seuchenfall, arbeiten wir bereits an einer Lösung – damit unvermeidliche Ertragsausfalle für Landwirte, die beispielsweise in einer Sperrzone liegen, ebenfalls abgesichert sind.

Bis zu welcher Summe sind Schäden gedeckt?

Grundsätzlich haben wir eine Deckungssumme von 25 Millionen Euro vereinbart. Bei Rückrufkosten gelten 7,5 Millionen Euro. Das ist eine Versicherung, die ein einzelner Landwirt zu diesem Preis nicht bekommen könnte. Wir freuen uns aber, dass wir das unseren Landwirten entsprechend anbieten können.

Benötigt der Landwirt trotzdem weiterhin eine eigene Haftpflichtversicherung?

Auf jeden Fall! Unser Schutzschirm greift erst, wenn die eigene Haftpflichtversicherung von der Höhe oder inhaltlich nicht ausreicht. Zudem ist eine eigene Versicherung sehr wichtig gegenüber dritten Anspruchsstellern im Schadensfall sowie zur Absicherung von Haus und Hof.

Ab welchem Zeitpunkt greift der Versicherungsschutz? Üblicherweise gilt immer eine Wartezeit bei Versicherungsabschlüssen.

Wir haben keine Wartezeit. Da wir den Vertrag bereits abgeschlossen haben, greift die Deckung durch den Haftpflicht-Schutzschirm ab sofort.

Welche Kosten entstehen für die Lieferanten und ist die Kostenbeteiligung Pflicht oder freiwillig?

Die Kosten im niedrigen zweistelligen Cent-Bereich pro Schwein tragen zunächst wir. In einem späteren Schritt ist die Einpreisung über die Vorkosten vorgesehen. Für uns ist es im ersten Schritt nun aber wichtig, Klarheit im Ernstfall zu schaffen. Und das unbürokratisch.

Muss sich der Landwirt aktiv anmelden?

Nein! Ein Landwirt oder Händler benötigt keine extra Anmeldung und es ist kein zusätzlicher Aufwand erforderlich. Das macht die Lösung, von der unsere landwirtschaftlichen Partner-Betriebe profitieren, auch so charmant.