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Stellungnahme zur Übernahme der Bell Wurstwarenwerke

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Stellungnahme zur Übernahme der Bell Wurstwarenwerke

Rheda-Wiedenbrück, 22. Juli 2019 – Der Vertrag zur geplanten Übernahme der Wurstwarenwerke der Firma Bell ist rechtswirksam. Die Übernahme erfolgt vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung der Kartellbehörden.

Die Entscheidung zur Übernahme hat die Geschäftsführung der Tönnies Holding einstimmig getroffen und unterlag keiner Zustimmungspflicht durch den Beirat. Die Holding-Geschäftsführung wird paritätisch durch die beiden Familienstämme der Gesellschafter besetzt (je zwei Geschäftsführer). Sollte ein Gesellschafter eine andere Einschätzung als die zuständige Holding Geschäftsführung haben, sieht der 2017 geschlossene Einigungsvertrag vor, den Beirat anzurufen. Das ist im konkreten Fall nicht geschehen. Stattdessen wurde der Rechtsweg beschritten.

Entsprechend verwundert und überrascht ist die Reaktion der Unternehmensführung. An der Rechtswirksamkeit der beschlossenen Übernahme wird dieses Verhalten wie beschrieben nichts ändern.